AGB
- Terminvereinbarungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Termine sind mindestens 24 Stunden vor deren Stattfinden
zu vereinbaren. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden
können, muss dieser von einem Vertragspartner mindestens 6 Stunden vor
Stattfinden abgesagt werden. Sollte dies von Seiten des Klienten nicht
geschehen, ist Markus Rusch (Personal Trainer) berechtigt, den Termin voll zu
berechnen. Sollte dies von Seiten des Personal Trainers nicht geschehen, ist
Markus Rusch verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden einen Ersatztermin
anzubieten.
Termine, die aus Gründen von Unpünktlichkeit seitens des
Klienten nicht in ihrer vollen vereinbarten Zeit realisiert werden können,
werden voll berechnet. In Fällen plötzlich einsetzender Krankheit oder
Verhinderungen durch höhere Gewalt bei nicht fristgerechter Absage, liegt es im
Ermessen von Markus Rusch, den Termin voll zu berechnen.
Sollte das Training für eine längere Zeit (mindestens 2
Wochen) aufgrund von Urlaubszeiten, langwierigen Verletzungen oder Erkrankungen
nicht möglich sein, verpflichtet sich der Klient, Markus Rusch über diese
möglichen Umstände frühestmöglich zu unterrichten.
2. Außentermine / Schlechtwetter
Wurde ein Außentermin vereinbart, kann dieser wegen
schlechtem Wetter nur von Markus Rusch abgesagt werden. Erfolgt keine Absage,
findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der
Klient ist für Temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und
verantwortlich.
3. Packages & Vergütung
Es bestehen 3 Möglichkeiten der Betreuung:
Package A: 3 Monats-Betreuung
Package B: 6 Monats-Betreuung
Package C: 9 Monats-Betreuung
Die Packages können zeitlich flexibel gestaltet werden und können nur im Voraus oder bar bezahlt werden. . Das Honorar richtet sich nach der Wahl des Packages.
Sollte ein Package aufgrund von schwerwiegender Krankheit,
Verletzungen oder anderen ärztlich zu attestierenden Gründen, oder wegen Umzug
von einer Vertragspartei nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums realisiert
werden können, so verpflichtet sich Markus Rusch den vorausgezahlten Zahlbetrag
für noch nicht realisierte Termine eines Abonnements voll zurückzuerstatten.
5. Haftungsausschlusserklärung
Der Klient versichert sportgesund zu sein. Er hat sich
bei einem Sportarzt seines Gesundheitszustandes versichert. Jede Erkrankung,
Schmerz, Schwindel, Unwohlsein usw. ist dem Personal Trainer sofort
mitzuteilen. Alle Anfragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand
und zu den aktuellen Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu
beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der
Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im
Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt
für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
Die Teilnahme am Personal Training erfolgt auf eigenes
Risiko. Die Anweisungen des Trainers sind stets zu befolgen. Verletzungen und
Schäden, die durch Missachtung der Anweisung des Trainers resultieren, sind in
Eigenverantwortung zu tragen. Eine Haftung für durch Markus Rusch verursachte
Schäden kommt nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht.
6. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nichts Anderes bestimmt
ist. Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein,
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die
Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an,
die dem der Regelungsintension des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am
nächsten kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Leonberg. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.